Das Online-Glücksspiel in Deutschland wird durch den am 01.07.2021 in Kraft getretenen Glücksspielstaatvertrag geregelt. Der Staatsvertrag enthält Vorgaben, die alle Anbieter von Online-Glücksspielen erfüllen müssen, um eine Genehmigung zu erhalten. Nur aufgrund einer solchen Genehmigung darf in Deutschland im Internet ein Glücksspiel angeboten werden.
Eine der Voraussetzungen ist der Einsatz eines auf wissenschaftlichen Erkenntnissen beruhendes, auf Algorithmen basierendes automatisiertes System zur Früherkennung von Glücksspielsuchtgefährdeten Spielern und von Glücksspielsucht einsetzen. Dieser sperrige Begriff bedeutet nichts anderes, als die Verpflichtung ein auf künstlicher Intelligenz basierendes System zu integrieren. Ziel ist es ein sicheres und verantwortungsvolles Spiel zu ermöglichen.
Um zu verstehen, warum für den Spielerschutz bei Online-Angeboten ein auf künstlicher Intelligenz basierendes System zur Spielsuchtfrüherkennung (KI-System) eingesetzt wird, sogar eingesetzt werden muss, ist es wichtig, sich die Aufgaben des Spielerschutzes bewusst zu machen.
Spielerschutz soll am Glücksspiel teilnehmende Menschen davor bewahren, in ein problematisches Spielverhalten zu geraten, das sich im schlimmsten Fall zu einer Spielsucht entwickeln kann. Spielsucht ist eine anerkannte Suchtkrankheit, eine Verhaltenssucht. Betroffene spüren das unkontrollierte Verlangen, spielen zu müssen. Das Spielverhalten wird zum bestimmenden Lebensinhalt. Der Verlust von Beziehungen, Arbeit und gesellschaftlicher Anerkennung ist die Folge, oft mit verheerenden Auswirkungen nicht nur auf für sich selbst, sondern auch für die Familie des Betroffenen.
Dabei ist der Weg zur Sucht schleichend. Von außen sind für Dritte lange Zeit keine Anzeichen erkennbar. Beobachtet man die Betroffenen aber regelmäßig beim Spielen, können bereits in einem frühen Stadium Anzeichen wahrgenommen werden, die darauf hindeuten, dass das Spielverhalten problematischer wird.
Solange die Betroffenen in der Gesellschaft, also in Spielbanken, Spielhallen oder Annahmestellen spielen, können die dort tätigen Mitarbeiter das Verhalten beobachten und gegebenenfalls eingreifen oder schlicht auf die Veränderungen hinweisen. Hier fühlt sich der Betroffene oftmals auch beobachtet. Es ist eine Art sozialer Kontrolle vorhanden.
Beim Spielen im Internet funktioniert das nicht. Der Betroffene sitzt allein vor seinem Rechner, am Handy. Er kann zu jeder Zeit, unbeobachtet und damit quasi unkontrolliert spielen.
Um dies zu verhindern, setzen legale Anbieter von Glücksspielen im Internet, wie Die-Spielbank.de, ein auf künstlicher Intelligenz basierendes System ein. Es ersetzt den menschlichen Beobachter im realen Leben und analysiert laufend das Spielverhalten eines Spielers. Spieldauer, Spielhäufigkeit, Spielarten, Einzahlungen und andere Faktoren fließen in eine Risikobewertung des einzelnen Spielers ein. Änderungen im Spielverhalten werden erkannt und führen zu einer geänderten Risikobewertung.
Das auf künstlicher Intelligenz basierende System kann daher in einem sehr frühen Stadium erkennen, dass ein Spieler z.B. häufiger als sonst oder mit einem höheren Einsatz spielt. Es weist den Spieler direkt beim Spielen auf diese Veränderungen hin, indem kurze Nachrichten auf den Bildschirm eingeblendet werden. Zusätzlich werden SMS- oder Email-Nachrichten mit solchen Hinweisen versandt.
Auf diese Weise erhält der betroffene Spieler eine Rückmeldung. Ihm wird bewusst gemacht, dass sich in seinem Verhalten etwas zum Negativen verändert hat. Ihm wird die Möglichkeit zum Innehalten und zur Selbstreflexion gegeben. Das unkontrollierte Spielen findet nicht mehr statt.
Den im Spielerschutz tätigen Mitarbeitern wird mit dem KI-System die Möglichkeit gegeben, Spieler mit problematischen Spielverhalten zu erkennen und diese direkt anzusprechen. Der Spieler wird dadurch aus seiner Anonymität herausgeholt. Ein auf den Einzelfall, die einzelne Person eingehendes Hilfegespräch kann erfolgen.
Bei der von dem System vorgenommenen Risikobewertung handelt es sich um sehr sensible persönliche Daten. Auf sie können Dritte, insbesondere der Staat nicht zugreifen. Bei der Die-Spielbank.de sind nur Mitarbeiter, die für den Spielerschutz tätig werden, berechtigt, auf diese Daten zuzugreifen.