Das Angebot der Sächsische Spielbanken-GmbH & Co. KG dient den natürlichen Spielbedürfnissen der erwachsenen Bevölkerung. In stilvollem Ambiente und mit bestem Service möchte die Gesellschaft ihren Gästen ein vielseitiges Unterhaltungsangebot bieten. Das Spielen soll Spaß machen und zugleich ein erholsames Freizeiterlebnis für den Gast sein. Krankhaftes Spielen soll hingegen in keiner Hinsicht unterstützt oder gefördert werden.
Rat und Hilfe
Übermäßiges und unkontrolliertes Spiel kann zu Abhängigkeit und letztlich zur Sucht führen. Mögliche Folgen sind Spielschulden, finanzieller Ruin und soziale Isolation. Durch Information in den SPIELBANKEN SACHSEN sowie die Zusammenarbeit mit der regionalen ambulanten Suchthilfe und anderen Fachstellen unterstützen wir die Betroffenen und ihre Angehörigen.
Sächsische Landesstelle gegen die Suchtgefahren e. V.
Glacisstraße 26
01099 Dresden
Telefon: 0351 804 55 06
E-Mail: slsev@t-online.de
Internet: slsev.de
Kompetenzzentrum Verhaltenssucht am Klinikum der Johannes Gutenberg-Universität
Untere Zahlbacher Straße 8
55131 Mainz
Hotline Verhaltenssucht:
Anonyme und kostenlose Beratung von Betroffenen und Angehörigen unter 0800 – 1 529 529 (Montag - Freitag von 12.00 bis 17.00 Uhr)
oder online unter verhaltenssucht.de
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BzgA)
Maarweg 149-161
50825 Köln
BZgA-Beratungstelefon: 0800 1 37 27 00 (kostenfrei und anonym)
Internet: bzga.de
In den SPIELBANKEN SACHSEN finden Sie folgende Informationsbroschüren für Betroffene und deren Angehörige:
Die Sächsische Spielbanken-GmbH & Co. KG hat eine Beauftragte für den Spieler- und Jugendschutz benannt. Diese ist verantwortlich für den Kontakt zu externen Spezialisten und Ansprechpartnern für Fragen zum Spieler- und Jugendschutz.Bitte senden Sie Ihre Anfragen an die Beauftragte für Spieler- und Jugendschutz an:
Sächsische Spielbanken-GmbH & Co. KG
Beauftragte für den Spieler- und Jugendschutz
Oststraße 105
04299 Leipzig
oder
per E-Mail an: spielerschutz@spielbankensachsen.de
Das Spiel mit dem Glück ist für viele Menschen ein unterhaltsames und spannendes Freizeitvergnügen. Doch wenn der Zeitvertreib zum Zwang wird, hört der Spaß auf.Jeder kann an den nachfolgenden Aussagen sein Verhältnis zum Glücksspiel ehrlich überprüfen. Testen Sie sich selbst!
Wer mindestens sechs Fragen mit "Ja" beantwortet, sollte sich fachlich beraten lassen oder eine Selbsthilfegruppe aufsuchen. Die sächsischen Spielbanken bieten zudem die Möglichkeit einer Selbstsperre.
Glücksspiel kann unter bestimmten Umständen zu einem ernsten Problem werden. Denjenigen, die Schwierigkeiten mit der Nutzung der Glücksspielprodukte haben, bietet die Sächsische Spielbanken-GmbH & Co.KG Hilfe an. Dazu zählen umfangreiche Aufklärungsmaterialien zum problematischen Spielverhalten sowie die Vermittlung professioneller Hilfe.
Die Sächsische Spielbanken-GmbH & Co. KG ermöglicht gefährdeten Spielteilnehmern, sich selbst für Glücksspiele sperren zu lassen. Die Formulare für eine Selbstsperre sind bei den Mitarbeitern in den Spielbanken und in der Zentrale in Leipzig erhältlich.
Antrag auf Selbstsperre:
Formular als pdf
Antrag Aufhebung Selbstsperre:
Formular als pdf
Es ist auch möglich, dass z. B. Angehörige gefährdete Personen sperren lassen. Die Unterlagen für eine Fremdsperre sind bei den Mitarbeitern in den Spielbanken und in der Zentrale in Leipzig anzufordern. Liegt der Sächsische Spielbanken-GmbH & Co. KG eine Beantragung vor, wird der Sachverhalt geprüft, eine vorläufige Sperre eingerichtet und die betroffene Person zu einer Stellungnahme aufgefordert. Erst danach entscheidet die Sächsische Spielbanken-GmbH & Co.KG über die endgültige Spielersperre.
Meldung für eine Fremdsperre:
Formular als pdf
Wurde von der Sächsische Spielbanken-GmbH & Co. KG eine Spielersperre (Selbst-/Fremdsperre) verfügt, wird die Spielersperre mit den vorliegenden Daten unverzüglich in der zentral vom Land Hessen geführten Sperrdatei eingerichtet und wirksam. Ab diesem Zeitpunkt werden allen zur Durchsetzung von Spielersperren verpflichteten Glücksspielanbietern die Daten in dem für die Überwachung der Spielverbote notwendigen Umfang übermittelt. Die gesperrte Person erhält eine schriftliche Mitteilung über die Einrichtung der Spielersperre.Eine Spielersperre ist unbefristet und kann frühestens nach einem Jahr aufgehoben werden. Detaillierte Informationen enthalten die Formulare „Antrag auf Spielersperre (Selbstsperre)“ und „Information für Spielersperre (Fremdsperre)“.