Mit Inkrafttreten des Glücksspielstaatsvertrags am 1. Juli 2021 können Anbieter von Online-Poker und virtuellem Automatenspielen, sogenannte Slots, einen Antrag auf Lizenzerteilung stellen.
Zuständig für die Lizenzvergabe ist das Landesverwaltungsamt in Halle, Sachsen-Anhalt. Das Referat 208 hat hierfür die glücksspielrechtlichen Übergangsaufgaben übernommen und bearbeitet die entsprechenden Anträge. Anträge für das virtuelle Automatenspiel und Online-Poker können per E-Mail gestellt werden. Hierfür hat das Landesverwaltungsamt zwei E-Mail-Adressen bereitgestellt.
Für Virtuelles Automatenspiel: automatenspiele(at)lvwa.sachsen-anhalt.de
Für Online-Poker: online-poker(at)lvwa.sachsen-anhalt.de
Das Landesverwaltungsamt hat einen umfangreichen Downloadbereich für Anbieter von virtuellem Automatenspiel und Online-Poker bereitgestellt. Hier finden Unternehmen Merkblätter, Gesetzestexte und Erläuterungen zum Gesetz, sowie die eigentlichen Antragsunterlagen zur Erteilung einer Lizenz und Erlaubnis für das legale Angebot von virtuellen Automatenspielen und Online-Poker in Deutschland.
Der Downloadbereich ist unter nachfolgendem Link zu finden: Downloadübersicht
Antrag auf Anschluss an zentrale Limitüberwachung LUGAS
Unter LUGAS versteht man eine länderübergreifende zentrale Datei, die die Einzahlungen der Glücksspielenden über alle Anbieter hinweg überwachen soll. Alle Glücksspielanbieter, die in Deutschland legal Online-Poker und virtuelles Automatenspiel anbieten wollen, müssen sich, genau wie alle anderen Glücksspielunternehmen, wie Lottogesellschaften oder auch Sportwettenanbieter, an das LUGAS-System anbinden. Entsprechende Anträge für einen Test- und Live-Zugang findet man im Downloadbereich vom Landesverwaltungsamt in Halle.
Mit dem neuen Glücksspielstaatsvertrag wurde festgelegt, dass Glücksspielende insgesamt, über alle Angebote hinweg, nicht mehr als 1.000 Euro pro Monat für Glücksspiele ausgeben dürfen.